Das Brennrecht

Brennen und Schwarzbrennen gehören zusammen, wie die Stange Malboro unter dem Ersatzrad zum Grenzübertritt. Tatsächlich ist das Brennrecht nicht ein Recht zum Brennen von Holz oder Kohle sondern ein Steuer- bzw. Zollprivileg. In Deutschland war das Branntweinmonopol ein Reichsmonopol, das 1918 mit der Gründung des Weimarer Staats eingerichtet wurde. Es hatte zwei Ziele: Einerseits sollte über die Alkoholsteuer Geld in die Staatskasse kommen und andererseits sollten die bäuerlichen Betriebe mit einem Brennrecht die Möglichkeit haben, nicht verkäufliche Produkte zu Verwerten. Das ganze war so organisiert (und ist es teilweise bis heute noch), dass die Bundesmonopolverwaltung den erzeugten Alkohol zu einem festgesetzten Preis von den Brennereien übernommen hat. Damit das funktioniert, musste natürlich dafür gesorgt werden, dass die Grenzen für ausländischen Alkohol dicht gemacht wurden. Vor allem für die Kartoffel und Kornbrennereien ist bzw. war das eine wichtige Einnahmequelle. Denn mit dem Wegfall des Alkoholmonopols (definitiv per 31.12.2017) garantiert der Staat auch keine festen Übernahmepreise für den erzeugten Alokohol. Für die reinen Abfindungsbrenner, das sind diejenigen, die Alkohol in erster Linie zur Ablieferung an das Monopol produzieren, ist das eine schwierige Situation. Meisst sind das Brenner von Mehligen Stoffen wie Kartoffeln, Topinampur, Korn usw. Die Obstbrenner lieferten auch Alkohol ans Monopol, aber nur wenn es unbedingt sein muss, d.h. wenn schnell Cash in die Kasse musste.

Im Schwarzwald wird traditionell hauptsächlich Obst gebrannt. Hier geht es nicht nur um den Alkohol – das natürlich auch – sondern um den Schnaps. Um das Brenngeschäft in ordentliche Bahnen zu lenken, wurde den so genannten Abfindungsbrennereien ein jährliches Kontingent von 300 l gewährt. Das bedeutdet, es können pro Jahr maximal 300 l reiner Alkohol erzeugt werden. Die 300 l Rechte sind die alten Brennrechte aus der Zeit vor 1923. Danach wurden nur noch Brennrechte von 50 l erteilt. Die Schnapsbrenner im Schwarzwald wollen natürlich nicht den Alkohol an den Staat abliefern, sondern den Schnaps an die Kunden verkaufen. D. h. für jeden Liter Alkohol, den sie erzeugen, müssen sie Steuern bezahlen. Und das tut natürlich niemand gerne. Obwohl die Schwarzwälder Brenner natürlich sehr findig darin sind, wie die Alkoholsteuer optimiert werden kann, kommt der Name Schwarzwald nicht von den Schwarzbrennern.

Auf unserem Hof in Grunern haben wir so ein altes Brennrecht. Vielleicht weil die Schnapsbrennerei viel mit Kochen, probieren und schmecken zu tun hat, war meine Grossmutter die Schnapserin. Die Brennerei war im Keller untergebracht und bestand aus einem grossen {modal index.php?option=com_content&view=article&id=76} Kupferkessel {/modal}, dem Hut und einer Kühlstande. Das ganze wurde in einen gemauerten Herd gestellt ja und dann fing die Sauerei an. Wenn man nicht höllisch aufpasste, brannte die Maische im Kessel an und vor dem nächsten Brand musste dann der Kessel wieder blank gescheuert werden.

Mein Vater hat dann ein neues Brenngeschirr gekauft. Das steht jetzt nicht mehr im Keller. Die Oberzöllner waren nämlich der Meinung, der Keller öffne gewissermassen Tür und Tor für die Steueroptimierung. Womit sie ja auch nicht ganz unrecht hatten (;-D. Das Brenngeschirr steht jetzt im ehemaligen Rossstall, der hat vorschriftgemäss auch nur einen Ausgang und zwar ins Freie.

Die neue Brennerei ist grösser als die alte, d.h. die Brennblase fasst mehr Maische. Der Brennkessel hat ein Wasserbad, die Maische kann nicht mehr anbrennen. Das ist schon ein gewaltiger Fortschritt. Zusätzlich gibt es noch ein Kotzbecken. Das ist beim Brennen von Obstwässer nicht so entscheidend, da diese Maischen beim Abtrieb nicht so schäumen. Wer einmal Hefe gebrannt hat, weiss die Vorteile aber sehr zu schätzen.